Verhaltenskodex

Zur Firmenphilosophie der Helmut Kreutz Mahlwerke GmbH gehört seit jeher verantwortungsvolles Handeln gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, sowie allen sonstigen Unternehmen (z.B. Speditionen), mit denen wir zusammenarbeiten. In einer sich immer schneller verändernden, wettbewerbsintensiven und globalisierten Welt, gewinnt eine solche Handlungsweise, die Einhaltung geltenden Rechts und ethischer Grundsätze, immer mehr an Bedeutung. Dies war schon immer unser Bestreben und wird es auch in Zukunft sein.

Wir als Unternehmen verpflichten uns zur Einhaltung von rechtlichen Vorschriften und ethischen Grundsätzen. Unser Verhaltenskodex dient als Leitfaden, um unsere Werte im Unternehmen zu leben und in unserem Verhalten zu verankern. Zur Umsetzung dieser Werte dienen neben unseren hohen Qualitätsansprüchen an unsere Produkte auch unser Umwelt- und Energiemanagementsystem (nach DIN ISO 14001 / 50001). Hiermit haben wir uns verpflichtet, die Umwelt zu schonen und Energie einzusparen. Getreu unserem Firmenmotto „Qualität aus Tradition“ wollen wir als ein weltweit führendes Mahlwerk, auch in Zukunft den ständig wachsenden Qualitätsansprüchen unserer Kunden genügen.

Hierbei kommt unserem Verhaltenskodex eine besondere Bedeutung zu, da wir das von uns gelebte Wertesystem auch von unseren Kunden, Lieferanten und allen beteiligten Unternehmen erwarten.

  1. Geltungsbereich:
    Der Verhaltenskodex stellt einer der Grundlagen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Damit ist er auch die Basis der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten und allen beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus gilt er für alle Niederlassungen der Unternehmen, die mit uns zusammenarbeiten. Die Vorschriften und Handlungsweisen sollen für jede Person, der oben beschriebenen Unternehmen und deren Subunternehmen sowie aller sonstigen beteiligten Personen gelten. Die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodexes sind für die Helmut Kreutz Mahlwerke GmbH ein Mindeststandard auch für unsere Lieferanten. Der Verhaltenskodex bildet die Basis für alle unsere Geschäftsbeziehungen sowohl für Kunden als auch Lieferanten und aller sonstigen Unternehmen (z.B. Speditionen).
  2. Allgemeine Pflichten:
    • Wir halten uns an die Gesetze der Länder, in denen wir Geschäftsbeziehungen pflegen. 
    • Vertrauen, Zusammenarbeit, Flexibilität und Schnelligkeit sind Leitprinzipien unserer Arbeit. 
    • Umsetzung der größtmöglichen Qualität in allen Geschäftsbereichen. 
    • Alle unsere Entscheidungen beruhen auf objektiven und messbaren Kriterien. 
    • Allgemeingültige ethische Grundsätze sind eine Grundlage unserer Entscheidungen und Geschäftsbeziehungen. 
    • Die Ergebnisse von Vertragsverhandlungen werden dokumentiert.

  3. Verantwortliche Unternehmensführung der Vertragspartner
    Einhaltung von Gesetzen:

    Wir selbst und alle Unternehmen, die mit uns zusammenarbeiten, verpflichten sich zur Einhaltung unserer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s). Darüber hinaus setzen wir voraus, dass die Unternehmen sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, sowie Umweltschutz-bestimmungen der Länder, in denen sie tätig sind, halten. Allgemein anerkannte und rechtlich zulässige Geschäftspraktiken werden verfolgt und es findet ein fairer Wettbewerb statt. Es findet keine Beteiligung an Absprachen statt, noch wird ein Verhalten an den Tag gelegt, das dem deutschen, dem europäischen oder dem Kartellrecht eines sonstigen Staates widerspricht, in welchem das Unternehmen tätig ist. Korruption und Bestechung werden im Sinne der UN-Konvention („UNCAC“) abgelehnt. Verbraucherinteressen:
    Unser Unternehmen und alle beteiligten Partner von uns müssen sicherstellen, dass die Produkte für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und sicher sind. Hierzu sind für alle unsere Produkte Sicherheitsdatenblätter und technische Datenblätter verfügbar. Gesetzliche Grenzwerte sind einzuhalten.
    Kommunikation und Berichtswesen:
    Die Inhalte des Kodexes müssen an alle direkten Geschäftspartner und auch Mitarbeiter kommuniziert werden. Hierzu erfolgt beispielsweise eine Bekanntmachung auf unserer Internetseite.
  4. Menschenrechte:
    Unser Unternehmen und alle beteiligten Geschäftspartner halten die Menschenrechte im Sinne der UN-Menschenrechtscharta ein. Folgende Menschenrechte stellen wir hierbei besonders in den Vordergrund:
    Meinungsfreiheit:
    Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt und gewährleistet.
    Gesundheit und Sicherheit:
    Im bestehenden Arbeitsumfeld wird sichergestellt, dass die Gesundheit gewahrt bleibt und die Arbeitssicherheit gewährleistet ist, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
    Belästigungen:
    Jeder Mitarbeiter wird vor körperlicher Bestrafung, physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung geschützt, sowie vor Missbrauch.
    Schutz der Privatsphäre:
    Der Würde des Menschen, der Beachtung seiner Persönlichkeitsrechte und dem Schutz der Privatsphäre wird die allergrößte Bedeutung zugestanden. Wir respektieren die unterschiedlichen kulturellen, ethischen und religiösen Hintergründe und verpflichten uns dem Gleichheitsgrundsatz unabhängig von Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Geschlecht und Weltanschauung.
  5. Arbeitsbedingungen:
    Einhaltung der ILO (International Labour Organization) Kernarbeitsnormen
    Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:
    • Verbot von Kinderarbeit, ILO-Konvention Nr. 138 (1973), Nr. 182 (1999). 
    • Verbot von Zwangsarbeit, ILO-Konvention Nr. 29 (1930), Nr. 105 (1957). 
    • Förderung und nach Möglichkeit Sicherstellung gleicher Entlohnung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit, ILO-Konvention Nr. 100 (1951) 
    • Respektierung von Arbeitnehmerrechten soweit dies im jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist, ILO-Konvention Nr. 87 (1948), Nr. 98 (1949) 
    • Verbot von Diskriminierung v.a. durch Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Neigung.

    Arbeitszeiten:
    Die maximale Höchstarbeitszeit beträgt 60 h oder weniger, wenn dies durch die jeweilige nationale Regelung vorgegeben wird. In jedem 7-Tages-Zeitraum soll jeder Arbeitnehmer mindestens 1 freien Tag haben.

  6. Datenschutz:
    Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten wird auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regelungen geachtet.
  7. Umweltschutz:
    Wir haben uns durch die Einführung eines Umweltmanagementsystems dazu verpflichtet, geltende Gesetze einzuhalten und Grenzwerte, wenn möglich, sogar zu reduzieren. Die Abfallmengen werden so weit möglich reduziert. Emissionen und Immissionen werden ständig kontrolliert. Alle interessierten Parteien im Sinne der Normen werden mit einbezogen. Von allen unseren Partnern erwarten wir die gleichen Bemühungen hinsichtlich des Umweltschutzes, mindestens die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte an den jeweiligen Standorten. Zur Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen sollen alle beteiligten Unternehmen ein Umweltmanagementsystem aufbauen.

gez. Ulrike Kreutz
Geschäftsführerin/CEO