Hinweisgeberportal der Kreutz Mahlwerke GmbH
Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 setzt Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) um.
Das Gesetz schützt Personen, die im beruflichen Umfeld auf Rechtsverstöße aufmerksam werden und diese melden.
Ziel ist es, Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu bewahren und gleichzeitig klare Abläufe für die Bearbeitung solcher Meldungen zu schaffen.
Über dieses Hinweisgeberportal können mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Unternehmensrichtlinien gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Hinweise bearbeitet werden, die einen Bezug zur Kreutz Mahlwerke GmbH aufweisen und die
unter § 2 HinSchG genannten Sachverhalte betreffen.
Hinweise ohne ausreichende Anhaltspunkte oder ohne Unternehmensbezug können nicht weiterverfolgt werden.
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG).
Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt, und der Eingang der Meldung wird innerhalb der gesetzlichen Fristen bestätigt.
Beispiele für meldefähige Sachverhalte
- Betrugs-, Diebstahls- oder Korruptionshandlungen
- Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung
- Verstöße gegen Datenschutz, IT- oder Informationssicherheit
- Umwelt-, Arbeitsschutz- oder Produktsicherheitsverstöße
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht oder Exportvorschriften
- Verletzungen interner Compliance- oder Verhaltensrichtlinien
Abgabe eines Hinweises
Hinweisgeber können ihre Meldung über das bereitgestellte Formular oder alternativ schriftlich bzw. telefonisch abgeben.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich durch die interne Meldestelle geprüft.
Wichtig: Dieses Portal dient ausschließlich der Meldung von Verstößen im Zusammenhang mit der Kreutz Mahlwerke GmbH.
Bei allgemeinen Anfragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an die bekannten Kontaktstellen im Unternehmen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
(HinSchG, DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Meldevordruck
Den ausgefüllten Meldevordruck senden Sie bitte an: info@kreutz-mahlwerke.de

